Mitglied werden - Beiträge

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein.

Falls Sie Mitglied werden, können Sie sofort in unseren Beratungsstunden unsere fachkundigen Juristen so oft kostenlos in Anspruch nehmen, wie dies notwendig ist.

Am wirkungsvollsten können wir Ihnen helfen, wenn Sie rechtzeitig unseren Rat einholen. Machen Sie es sich zum Grundsatz, erst dann auf Forderungen Ihres Vermieters einzugehen, wenn Sie unseren fachmännischen Rat gehört haben.

Sie sind als Mitglied über die Wohnraum-Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes ohne Mehrkosten gegen die Risiken des Wohnens abgesichert. Bei einer Selbstbeteiligung von pauschal Euro 150,-- (dies natürlich nur bei verlorenen oder verglichenen Prozess) wird Ihnen umfassender Schutz für alle Mietprozesse mit dem Vermieter bis zu einer Höhe von Euro 20.000,-- für Prozess- und Anwaltskosten gewährt. 

Eine Wartezeit von drei Monaten nach Mitgliedschaft ist hierfür zu beachten, das heißt, die einen Prozess auslösenden Streitigkeiten dürfen erst nach diesen drei Monaten eintreten. Unsere Rechtsberater erläutern Ihnen die Richtlinien für diese Versicherungsleistungen. Nach Eingang Ihrer Beitrittserklärung und Zahlung des ersten Jahresbeitrags erhalten Sie ein Mitgliedsbuch in dem Ihre Mitgliedsnummer sowie die Satzung enthalten sind.

Und das kostet die Mitgliedschaft:

Einmalige Aufnahmegebühr Euro 15,--

Jahresbeitrag Euro 84,--

Aus Kostengründen bitten wir unbedingt die Ermächtigung zum Bankeinzug, die jederzeit widerruflich ist, zu erteilen. Ohne diese erhöht sich der Jahresbeitrag wegen Verwaltungsmehrarbeit um Euro 7,--.

Beitrittserklärung

Beitrittserklärung Gewerbemietverhältnis